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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist ambulante Rehabilitation?

"Rehabilitation" steht für „Wiederherstellung“. Ziel ist die optimale Behebung der Beschwerden.
"Ambulant" bedeutet, dass Sie unser Therapie-Programm bei uns berufsbegleitend, also integriert in Ihren Berufsalltag, durchführen können.

Die Therapien können flexibel und auf Ihre Bedürfnisse gestaltet werden, das Erlernte können Sie zuhause praktizieren.

Wie kann ich ambulante Rehabilitation in Anspruch nehmen?

Für eine ambulante Rehabilitation muss ein Antrag auf Rehabilitation (zweiseitiges Formular) gestellt werden!

Eine Bewilligung der ambulanten Rehabilitation ist möglich, wenn:

  • eine ärztliche Zuweisung (Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus) erfolgt oder
  • ein stationäres Heilverfahren (Kur, GVA, Rehabilitation) stattgefunden hat oder
  • ein Anschlussheilverfahren nach einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus erforderlich ist.

Voraussetzung ist eine Versicherung nach dem ASVG sowie Berufstätigkeit, AMS oder laufendes Pensions- oder Invaliditätsverfahren. Nach der Bewilligung durch den Versicherungsträger können Sie die ambulante Rehabilitation starten. Unsere Mitarbeiter übernehmen gerne diverse administrative Erledigungen.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanter Rehabilitation Phase 2 und ambulanter Rehabilitation Phase 3?

Nach der WHO (World Health Organisation) werden die Phase einer Rehabilitation wie folgt gegliedert:

Phase 1: Frührehabilitation im Krankenhaus

Phase 2: Im Anschluss an die Phase 1, z.B. nach einer Operation, Herzinfarkt etc. Bei entsprechender Risikokonstellation geht dies auch ohne Krankenhausaufenthalt, quasi um diesen zu vermeiden.

Phase 3: Im Anschluss an die Phase 2 – nach einem stationären oder ambulanten Aufenthalt.

Phase 4: Im Anschluss an die Phase 3 – selbstständiges Durchführen des Erlernten.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Unser Sekretariat informiert Sie gerne über unser Angebot.

Sekretariatszeiten:
Montag – Donnerstag von 8:00 – 13:00 und 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr

   office@rehazentrum-salzburg.at

Bitte informieren Sie sich bei Erfordernis auch vorab über etwaige Fremdsprachenkenntnisse des Personals.

Kann ich mich direkt in der Einrichtung für eine ambulante Rehabilitation anmelden?

Gerne können Sie sich direkt an unsere Mitarbeiter wenden, die Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein werden. Gemeinsam wird dafür Sorge getragen, dass ein Antrag auf einen Rehabilitationsaufenthalt vom Hausarzt oder Krankenhaus gestellt wird. Danach entscheidet der zuständige Sozialversicherungsträger über eine Bewilligung.

Sobald eine Bewilligung vorliegt, werden Sie von unserer Einrichtung kontaktiert, um den Beginn der Rehabilitation zu fixieren. Sollten Sie die Bewilligung vor uns erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Kosten

Bei einer Bewilligung werden alle Kosten durch den zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. In der Einrichtung fallen keine Kosten an. Transport- bzw. Anreisekosten sind selbst zu tragen.

Ich bin in Pension: Habe ich Anspruch auf ambulante Rehabilitation?

Leider nein. Hier besteht noch kein Vertrag mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und daher werden hier die Kosten auch noch nicht übernommen. Es wird jedoch an einer Lösung dieser Situation gearbeitet.

Privatpatienten

Die ambulante Rehabilitation steht auch Privatpatienten offen. Sollte keine Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialversicherungsträger erfolgen, kann auch gegen private Zahlung eine ambulante Rehabilitation in Anspruch genommen werden.

Anreise

Eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist durch die nahegelegenen Haltestellen gut möglich.

Antragstellung

Eine Antragstellung ist nach Abklärung medizinischer Notwendigkeit möglich. Hier lesen Sie mehr.

Barrierefreiheit

Die Einrichtung ist barrierefrei zugänglich. Für Fragen zur Behandlung von Patienten mit besonderen Bedürfnissen stehen unsere Mitarbeiter sehr gerne zur Verfügung. Tel. +43 57255 86050; Email: office@rehazentrum-salzburg.at

Auf der Homepage finden Sie zum Download einen Folder in Einfacher Sprache. Gerne senden wir ihn auch postalisch zu.

Bekleidung

Es stehen für Damen und Herren getrennte Umkleiden mit Dusche und verschließbaren Spinden (1 bzw. 2 € Pfand) zur Verfügung. Nehmen Sie bitte bequeme Trainingskleidung und Turnschuhe sowie Wechselbekleidung und Duschsachen mit.

Dauer der ambulanten Rehabilitation

Je nach Indikation erstreckt sich in der Phase 2 die ambulante Rehabilitation über fünf bis sechs Wochen. In der Phase 3 über drei bis zu zwölf Monate. Pro Therapietag finden 2,5 bis 4 Therapieeinheiten statt. Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Therapien finden zwei bis vier Mal pro Woche statt. Genaue Angaben lesen Sie unter der jeweiligen Indikation.

Erstuntersuchung nach Befunde (z. B. Entlassungsbericht, Röntgen, MRI etc.)

Wir koordinieren den Termin mit Ihnen. Nehmen Sie bitte alle Dokumente mit: Einladungsschreiben, Ausweis, E-Card, Befunde.

Getränke

Es steht ein Trinkbrunnen kostenlos zur Verfügung. Bitte helfen Sie uns Müll zu vermeiden und bringen Sie Ihre eigene Trinkflasche mit.
Einen Getränkeautomaten und ein Bistro finden Sie im Foyer.

Krankheitsfall

Sollten Sie an einer Therapie nicht teilnehmen können, kontaktieren Sie bitte umgehend die Rezeption.

   office@rehazentrum-salzburg.at

Parkplätze

Es stehen kostenpflichtige Parkplätze - Parkhaus Landeskrankenhaus, Parkplatz Müllner Bräu, Parkplatz Christian-Doppler Klinik, Parkgarage Imbergstraße - zur Verfügung.

Zeitbestätigung

Bei Bedarf stellen wir gerne eine Zeitbestätigung für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus.

Tiere

Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind speziell ausgebildete Assistenzhunde. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption.