Antragstellung

Voraussetzung für das Bewilligungsverfahren

Eine Bewilligung der ambulanten Rehabilitation ist möglich, wenn

  • ein stationäres Heilverfahren (Kur, GVA, Rehabilitation) stattgefunden hat,
  • ein Anschlussheilverfahren nach einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus erforderlich ist,
  • eine ärztliche Zuweisung (Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus) erfolgt.

Voraussetzung ist eine Versicherung nach dem ASVG sowie Berufstätigkeit, AMS oder laufendes Pensions- oder Invaliditätsverfahren. Nach der Bewilligung durch den Versicherungsträger kann die ambulante Rehabilitation starten. Unsere Mitarbeiter übernehmen gerne die administrativen Erledigungen. Den Patienten entstehen dadurch keine Kosten.

Ablauf Bewilligungsverfahren für ambulante Rehabilitation

Der betreuende Arzt (Hausarzt/Facharzt/Krankenhaus/Ambulatorium) stellt einen Antrag auf Rehabilitation.

  • Indikation ankreuzen oder anführen,
  • Hinweis „ambulant“ und die jeweilige „Phase“ ergänzen,
  • bei „Ort“ kann das „REHA Zentrum Salzburg“ genannt werden.

Der Antrag wird an den zuständigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Gerne übernehmen wir im REHA Zentrum Salzburg die Einholung der Bewilligung.

Der Antrag wurde bewilligt

Die Patienten erhalten eine schriftliche Verständigung über die bewilligte Rehabilitation und eine Einladung von unserem REHA Zentrum Salzburg.

Die Rehabilitation startet mit einer ärztlichen Erstuntersuchung. Zu diesem Termin sind bitte die medizinischen Befunde und eine aktuelle Medikamentenliste mitzubringen. Die weitere Terminplanung erfolgt durch unser administratives Team in Abstimmung mit den Patienten.

Privatpatienten

Die ambulante Rehabilitation steht sehr gerne auch für Privatpatienten zur Verfügung. Wenn eine Kostenübernahme durch einen Kostenträger nicht möglich ist, können die Kosten auch privat bezahlt werden.